Allgemeines Zivilrecht

Auf diesem Gebiet möchten wir besonders das Erbrecht hervorheben.

Müssen Sie befürchten, dass die Erben möglicherweise kurz nach dem Erbfall wegen der Auseinandersetzung in Streit geraten und dadurch die familiären Beziehungen erheblich gestört werden, sollten Sie ein Testament aufsetzen. Gern sind wir Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung Ihres „Letzten Willens“ behilflich.

Hierher gehören aber auch die Fragen der Testamentsvollstreckung, der Unternehmensnachfolge, des Erbschaftssteuerrechts, der Erbauseinandersetzung, der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungs- ansprüche, der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Auch mit diesen Problemen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

 

Bei Fragen des allgemeinen Vertragsrechtes, insbesondere zum Recht des Kaufvertrages, sind wir gern zu einer Beratung und Vertretung bereit.