Verkehrsrecht

 

Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivil-, Verkehrsstraf- und,  Ordnungswidrigkeitsrecht, das Recht der Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Fragen.

Im Verkehrszivilrecht geht es um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, wie die Regulierung des Fahrzeugschadens, Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld bei Personenschäden und anderes bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung dieser Ansprüche aber auch um Fragen des Fahrzeugkaufes und Probleme bei der Fahrzeugfinanzierung.

Im Verkehrsstrafrecht wirken wir als Verteidiger in Verkehrsstrafsachen, wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsdelikten, Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a., auf.

Im Ordnungswidrigkeitsrecht vertreten wir Sie als Verteidiger in Bußgeldverfahren u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, beim Rotlichtverstoß, wegen einem Fahrverbot u.a.

Beim Recht der Fahrerlaubnis geht es um den  Erwerb, die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Auch in Versicherungsrechtlichen Fragen rund um das Fahrzeug, auch bezüglich des Fahrers, des Halters und der Insassen; Ansprüche aus der Kasko-Fahrzeugversicherung u.a. übernehmen wir Ihre Beratung und Vertretung.