Strafrecht
Sollten Sie einmal mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sein, übernehmen wir Ihre Strafverteidigung bundesweit sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung. In laufenden Ermittlungsverfahren sind wir vorrangig bemüht, zu Gunsten unserer Mandanten so früh wie möglich eine Verfahrenseinstellung zu bewirken, um zu vermeiden, dass aus einem Beschuldigten ein Angeklagter wird, der sich unter der enormen psychischen Belastung einer meist öffentlichen Hauptverhandlung zu verantworten hat. Ein Schwerpunkt unserer Verteidigertätigkeit liegt in der Verteidigung straffällig gewordener Jugendlicher und Erwachsener im Bereich der Verbrechen und Vergehen gegen die Person, die sexuelle Selbstbestimmung, der Straßenverkehrs-, Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte. Eine effektive Verteidigung beginnt schon bevor ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wird. Suchen Sie deshalb so frühzeitig wie möglich Kontakt zu unserer Kanzlei. Wir betreuen und vertreten aber auch Opfer von Straftaten und unterstützen sie bei der Führung der Nebenklage in den gesetzlich möglichen Fällen sowie der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeld-und Schadensersatzansprüche. |