Familienrecht
Mit Fragen zu Themen wie, Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihrer Trennungs- und Scheidungsprobleme. Es ist uns ein besonderes Anliegen. Ihre familienrechtlichen Probleme so „harmonisch“ wie möglich zu lösen, um unnötige Auseinandersetzungen und psychische Belastungen für die Beteiligten, gerade auch im Interesse der Kinder, zu vermeiden. Sollte dies nicht gelingen, ist uns die streitige Auseinandersetzung nicht fremd.
Auch in den so genannten Gewaltschutzverfahren können Sie sich gern an uns wenden.
Wurden Sie durch eine andere Person vorsätzlich am Körper, der Gesundheit oder in Ihrer Freiheit widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Ihren Antrag hin die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das gilt auch, wenn eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder eine Person widerrechtlich und vorsätzlich in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.
Wir beraten Sie gern und vertreten Sie vor den Familiengerichten.