Medizinrecht

Sollten Sie als Patient Fragen zu möglichen Behandlungsfehlern, zu denen auch die so genannten Aufklärungsfehler gehören, oder Fragen zur Gestaltung einer Patientenverfügung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Fragen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer gegebenenfalls bestehenden Ansprüche.

Falls Sie als Arzt oder Zahnarzt mit medizinischen Haftungsfragen konfrontiert werden und Ihre Berufshaftpflichtversicherung ist mit einer Vertretung durch uns einverstanden, können Sie sich gern vertrauensvoll an mich wenden.

Wenn Sie als Arzt oder Zahnarzt oder medizinisches Pflegepersonal strafrechtlichen Vorwürfen, wie etwa der fahrlässigen Körperverletzung ausgesetzt sind, übernehmen wir gern Ihre Verteidigung. Suchen Sie in diesen Fällen bitte so früh wie möglich Kontakt zu uns.